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Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Wer als Selbstständiger nicht mehr arbeiten kann, hat keinen gesetzlichen Schutz. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke – wir erklären wie.

Warum Selbstständige besonders gefährdet sind

Angestellte erhalten bei langer Krankheit Krankengeld und können bei dauerhafter Einschränkung eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Selbstständige dagegen haben häufig keinen oder nur minimalen Schutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung – wer nicht mehr arbeiten kann, verliert schlimmstenfalls sein gesamtes Einkommen.

Statistisch wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig – häufig nicht durch Unfälle, sondern durch psychische Erkrankungen, Rückenprobleme oder Krebs.

Was leistet die BU-Versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Die Höhe der Rente vereinbaren Sie beim Abschluss – typisch sind 60–80 % des Nettoeinkommens.

Die BU schützt unabhängig davon, ob die Ursache eine körperliche oder psychische Erkrankung ist. Wichtig: Sie werden nicht auf andere Berufe verwiesen (abstrakte Verweisung), sofern Ihr Vertrag dies ausschließt.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Nicht jede BU-Police ist gleich. Achten Sie auf folgende Kriterien:

  • Kein abstrakter Verweis auf andere Berufe
  • Rückwirkende Leistung ab Beginn der Berufsunfähigkeit (nicht erst nach 6 Monaten)
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Inflationsschutz durch dynamische Rentenanpassung
  • Verzicht auf §19 VVG bei argloser Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

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Kosten und Beiträge

Die Beiträge hängen stark von Alter, Beruf, Gesundheitszustand und gewünschter Rentenhöhe ab. Ein 30-jähriger Bürokaufmann zahlt für 1.500 € monatliche BU-Rente bis 67 ca. 60–100 € monatlich. Handwerker oder Pflegekräfte zahlen deutlich mehr aufgrund des höheren Berufsrisikos.

Je früher Sie abschließen, desto günstiger die Beiträge – und desto geringer das Risiko, aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt zu werden.

Alternativen und Ergänzungen

Wer keine BU-Versicherung bekommt oder sich die Beiträge nicht leisten kann, sollte zumindest eine Grundfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung prüfen. Diese sind günstiger, leisten aber nur bei schwerwiegenderen Einschränkungen.

Ergänzend empfiehlt sich eine ausreichende Krankentagegeldversicherung, die ab dem ersten Tag der Krankheit oder nach einer Wartezeit leistet und Einkommensverluste überbrückt, bis die BU-Rente greift.

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