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Kleingewerbe anmelden

Ein Kleingewerbe bietet den einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit. Erfahren Sie, was ein Kleingewerbe ausmacht und wie die Anmeldung Schritt für Schritt funktioniert.

Was ist ein Kleingewerbe?

Der Begriff „Kleingewerbe" ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern bezeichnet umgangssprachlich ein Gewerbe mit geringem Umsatz und einfachen Strukturen. Rechtlich handelt es sich meistens um ein Einzelunternehmen, das keinen vollkaufmännischen Betrieb im Sinne des HGB erfordert.

Kleingewerbetreibende sind nicht buchführungspflichtig nach HGB und müssen keine Bilanz erstellen – eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt. Damit entfällt auch die Pflicht zur Handelsregistereintragung.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmerregelung

Häufig wird das Kleingewerbe mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verwechselt – das sind jedoch zwei verschiedene Dinge. Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Vereinfachung: Wer im Vorjahr maximal 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro erzielt, kann auf die Umsatzsteuer verzichten.

Diese Regelung können Sie unabhängig von der Rechtsform nutzen – also auch als GmbH. Umgekehrt können Kleingewerbetreibende auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sein möchten.

So melden Sie ein Kleingewerbe an

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist einfach und kostengünstig:

  • 1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde
  • 2. Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens (Finanzamt)
  • 3. Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung treffen
  • 4. Ggf. Geschäftskonto eröffnen
  • 5. Rechnungsstellung einrichten (auch als Kleinunternehmer mit korrektem Hinweis)

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Wann wird aus dem Kleingewerbe ein Kaufmann?

Übersteigt Ihr Geschäftsbetrieb einen gewissen Umfang – etwa durch hohen Umsatz, viele Mitarbeiter oder komplexe Buchführungsanforderungen – sind Sie nach HGB verpflichtet, sich als Kaufmann ins Handelsregister eintragen zu lassen. Damit gelten für Sie die strengeren Pflichten des HGB (doppelte Buchführung, Jahresabschluss).

In der Praxis liegen die Schwellenwerte bei einem Jahresumsatz von ca. 250.000 Euro oder einem Jahresgewinn von ca. 25.000 Euro – dies ist aber immer eine Einzelfallbeurteilung.

Steuerliche Pflichten als Kleingewerbetreibender

Als Kleingewerbetreibender zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn. Liegt der Gewinn über 24.500 Euro im Jahr, fällt zusätzlich Gewerbesteuer an – die aber weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

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