Der Handelsregistereintrag ist für viele Unternehmen Pflicht. Wir erklären, wer sich eintragen muss, wie der Ablauf funktioniert und welche Kosten anfallen.
Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Es enthält wesentliche Informationen über Kaufleute und Kapitalgesellschaften: Firmennamen, Sitz, Geschäftsführer, Gesellschafter und Kapitalverhältnisse. Jedermann kann kostenfrei Einsicht nehmen.
Eingetragene Unternehmen genießen den Schutz des Firmennamens in ihrem Registerbezirk und können bestimmte Bezeichnungen wie „GmbH", „AG" oder „OHG" führen.
Wer muss sich eintragen?
Die Eintragungspflicht hängt von Rechtsform und Unternehmensgröße ab:
- Pflicht: GmbH, UG, AG, OHG, KG (immer)
- Pflicht: Kaufleute mit einem nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
- Freiwillig: Kleingewerbetreibende und GbR (optional als eGbR seit MoPeG 2024)
- Keine Pflicht: Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten etc.)
Ablauf der Eintragung
Die Anmeldung zum Handelsregister muss notariell beglaubigt werden:
- 1. Unterlagen zusammenstellen (Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Personalien der Geschäftsführer)
- 2. Notartermin vereinbaren – der Notar beglaubigt die Unterschriften
- 3. Notar reicht den Antrag elektronisch beim Amtsgericht ein
- 4. Amtsgericht prüft und trägt ein (Dauer: 1–4 Wochen)
- 5. Handelsregisternummer und Auszug erhalten
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Die Gebühren für den Handelsregistereintrag richten sich nach dem Stammkapital bzw. der Bilanzsumme. Für eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital betragen sie typischerweise:
- Notargebühren für Beglaubigung: ca. 200–400 €
- Gerichtsgebühren (Amtsgericht): ca. 150 €
- Veröffentlichungskosten im Unternehmensregister: ca. 50–100 €
- Gesamtkosten Ersttragung: ca. 400–700 €
Pflichten nach der Eintragung
Nach der Eintragung unterliegen Sie den Pflichten des HGB: Buchführungspflicht, Jahresabschluss und Offenlegungspflichten (bei GmbH und AG). Außerdem müssen alle wesentlichen Änderungen – Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung, Kapitalerhöhung – unverzüglich angemeldet werden.
Rechnungen und Geschäftsbriefe müssen Handelsregisternummer, Registergericht, Rechtsform und Sitz des Unternehmens enthalten.
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