Die GmbH schützt Ihr Privatvermögen durch beschränkte Haftung. Lesen Sie, welche Schritte zur Gründung notwendig sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Was ist eine GmbH?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die beliebteste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Das entscheidende Merkmal: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ihr Privatvermögen bleibt im Regelfall geschützt – vorausgesetzt, Sie handeln nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sie ist eine eigene juristische Person, kann Verträge schließen, klagen und verklagt werden.
Mindestkapital und Stammeinlage
Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Davon müssen bei Gründung mindestens 12.500 Euro (50 %) eingezahlt sein. Das Kapital kann auch in Form von Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) erbracht werden.
Als günstigere Alternative gibt es die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG. Sie kann bereits mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden, muss aber 25 % des Jahresgewinns in Rücklagen einstellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht.
Gründungsschritte im Überblick
Eine GmbH-Gründung erfordert mehrere formale Schritte:
- 1. Gesellschaftsvertrag (Satzung) ausarbeiten
- 2. Notariellen Beurkundungstermin vereinbaren und Satzung beurkunden lassen
- 3. Stammkapital auf Geschäftskonto einzahlen
- 4. Handelsregistereintrag beim zuständigen Amtsgericht beantragen
- 5. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- 6. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
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Die Gründungskosten einer GmbH sind deutlich höher als beim Einzelunternehmen. Rechnen Sie mit folgenden Posten:
- Notarkosten: ca. 300–800 € (abhängig vom Stammkapital)
- Handelsregistergebühren: ca. 150–200 €
- Gewerbeanmeldung: ca. 20–65 €
- Rechtsberatung und Steuerberater: variabel
- Gesamtkosten: typisch 600–1.500 € zzgl. Stammkapital
Steuerliche Besonderheiten
Eine GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (15 % auf den Gewinn) plus Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer. Ausgeschüttete Gewinne an Gesellschafter unterliegen zusätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 %. Im Vergleich zum Einzelunternehmen kann die GmbH steuerliche Vorteile bei hohen Gewinnen bieten.
Geschäftsführer einer GmbH, die gleichzeitig Gesellschafter sind, können ein angemessenes Geschäftsführergehalt beziehen, das als Betriebsausgabe absetzbar ist.
Musterprokoll als vereinfachte Gründung
Für unkomplizierte Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem einzigen Geschäftsführer gibt es das notarielle Musterprotokoll. Es vereinfacht den Prozess und spart Notarkosten. Das Musterprotokoll eignet sich allerdings nicht für komplexe Gesellschaftervereinbarungen.
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