Sie möchten neben Ihrem Hauptjob selbstständig tätig sein? Ein Nebengewerbe bietet die perfekte Möglichkeit. Wir erklären, was Sie beachten müssen.
Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe (auch Nebenerwerbsgründung genannt) ist eine gewerbliche Tätigkeit, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Typischerweise sind es Angestellte, Beamte, Rentner oder Studenten, die sich ein Nebeneinkommen aufbauen möchten.
Rechtlich unterscheidet sich das Nebengewerbe nicht vom Hauptgewerbe: Es muss genauso angemeldet werden und unterliegt denselben steuerlichen und rechtlichen Pflichten.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Die Anmeldung eines Nebengewerbes erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde – identisch zur Anmeldung eines Hauptgewerbes. Sie benötigen denselben Papierkram und zahlen dieselbe Gebühr (ca. 20–65 €).
Melden Sie das Gewerbe als Nebentätigkeit an oder geben Sie es beim Finanzamt entsprechend an. Das Finanzamt nimmt dann eine steuerliche Erfassung vor.
Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Prüfen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag: Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber zu melden oder von ihm zu genehmigen sind. Eine Genehmigung darf der Arbeitgeber nur dann verweigern, wenn die Nebentätigkeit betriebliche Interessen beeinträchtigt (z. B. Konkurrenz).
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber vorsorglich schriftlich, um spätere Konflikte zu vermeiden.
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Jetzt Anbieter vergleichenSteuerliche Auswirkungen
Einkünfte aus dem Nebengewerbe müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie werden zu Ihrem sonstigen Einkommen addiert und mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Verluste aus dem Nebengewerbe können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Liegt Ihr Gesamtumsatz unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung, können Sie auf die Umsatzsteuer verzichten. Ansonsten müssen Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Gut zu wissen für Angestellte: Solange Ihre selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird (geringfügig im Sinne des Sozialrechts), müssen Sie in der Regel keine gesonderten Sozialversicherungsbeiträge für das Nebengewerbe abführen. Allerdings kann ein höheres Einkommen den Krankenversicherungsbeitrag beeinflussen, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
Wann wird aus dem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe?
Übersteigt der zeitliche Aufwand oder der Umsatz des Nebengewerbes das Hauptarbeitsverhältnis, kann das Finanzamt die Tätigkeit als hauptberuflich einstufen. Dies hat Auswirkungen auf die Sozialversicherung und kann zu Nachzahlungen führen. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrem Steuerberater.
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