Das Elektrohandwerk ist meisterpflichtig und bietet hervorragende Marktchancen durch Energiewende und Digitalisierung. Alles zur Gründung einer Elektrikerfirma.
Elektrohandwerk: Meisterpflicht und Zulassung
Das Elektrotechnikerhandwerk (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik) steht in der Anlage A der Handwerksordnung und ist zulassungspflichtig. Wer selbstständig Elektroinstallationen ausführen möchte, benötigt den Meisterbrief oder muss einen Meister als Betriebsleiter beschäftigen.
Diese Meisterpflicht hat einen guten Grund: Elektroinstallationen können bei Fehlern lebensgefährlich sein. Nur in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe sind berechtigt, Spannungen über 50 Volt Wechselstrom selbstständig zu installieren und Abnahmeprotokolle auszustellen.
Genehmigungen und Zulassungsvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie vor der Aufnahme des Betriebs erfüllen:
- Meisterbrief im Elektrotechnikerhandwerk oder gleichwertige EU-Qualifikation
- Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Mitgliedschaft bei der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Ggf. VDE-Mitgliedschaft und Zertifizierungen (Wettbewerbsvorteil)
- Ggf. Zertifizierung für Photovoltaik-Anlagen (z. B. VDE-AR-N 4105)
Marktchancen durch Energiewende und Digitalisierung
Die Nachfrage nach Elektrikern ist so hoch wie nie. Energetische Sanierungen, Wärmepumpeninstallationen, Photovoltaikanlagen, E-Ladelösungen (Wallboxen) und Smart-Home-Systeme treiben die Nachfrage massiv an. Qualifizierte Elektrobetriebe sind in Deutschland stark ausgelastet, Wartezeiten von mehreren Monaten sind keine Seltenheit.
Wer sich früh auf Wachstumsfelder wie PV-Anlagen, Energiespeicher oder Ladeinfrastruktur spezialisiert, kann überdurchschnittliche Margen erzielen und von Förderprogrammen (z. B. KfW, BAFA) profitieren.
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So gehen Sie strukturiert vor:
- 1. Meisterbrief sicherstellen oder Betriebsleiter mit Meistertitel einstellen
- 2. Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer beantragen
- 3. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- 4. Rechtsform wählen (GmbH für Haftungsschutz empfehlenswert)
- 5. BG-ETEM-Mitgliedschaft beantragen
- 6. Betriebshaftpflichtversicherung abschließen
- 7. Messgeräte, Werkzeug und Fahrzeuge beschaffen
- 8. Eintragung in Handwerkerverzeichnisse (z. B. IHK, regionale Portale)
- 9. Spezialisierungen zertifizieren lassen (PV, Ladeinfrastruktur)
Investitionskosten und Ausstattung
Elektrikerbetriebe benötigen vor allem präzises Mess- und Prüfequipment sowie einen gut ausgestatteten Transporter. Im Vergleich zu anderen Handwerksbranchen sind die Fahrzeug- und Werkzeugkosten moderat.
- Transporter (gebraucht, voll ausgebaut): 10.000–20.000 €
- Elektrowerkzeug (Bohrmaschinen, Schrauber, Winkelschleifer): 1.500–4.000 €
- Mess- und Prüfgeräte (VDE-Prüfgerät, Spannungsprüfer): 1.000–5.000 €
- Kabel, Verteilungen, Verbrauchsmaterial (variables Lager): 2.000–5.000 €
- Persönliche Schutzausrüstung (Isolierwerkzeug, Schutzausrüstung): 500–1.500 €
- Betriebshaftpflicht: ca. 500–1.200 € jährlich
- Software für Aufmaß, Angebot und Abrechnung: 500–1.500 € jährlich
Preisgestaltung und Kalkulation
Elektroarbeiten werden nach Aufwand (Stundensatz plus Material) oder als Festpreis abgerechnet. Übliche Stundensätze für Elektrikerleistungen liegen in Bayern bei 65 bis 100 Euro netto je Fachkraft. Für Spezialbereiche wie PV-Anlagen oder Smart-Home-Installationen sind Aufschläge möglich.
Kalkulieren Sie Ihre Preise auf Basis Ihrer tatsächlichen Kosten: Personalkosten (inkl. Lohnnebenkosten), Fahrzeugkosten, Materialaufschlag (üblicherweise 15–30 % auf Einkaufspreise), Gemeinkosten und Unternehmergewinn. Transparente Festpreisangebote schaffen Vertrauen bei Privatkunden.
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