Blog/Branchen gründen

Hausmeisterservice gründen

Ein Hausmeisterservice bietet vielfältige Dienstleistungen rund um Gebäude und Grundstücke. Wir zeigen, wie Sie mit diesem Geschäftsmodell erfolgreich gründen.

Was macht ein Hausmeisterservice?

Ein professioneller Hausmeisterservice übernimmt alle anfallenden Arbeiten rund um Gebäude und Liegenschaften, die Eigentümer oder Verwalter nicht selbst erledigen möchten. Das Spektrum reicht von Gartenarbeit und Winterdienst über kleinere Reparaturen bis hin zur Überwachung von Haustechnik und Reinigung.

Besonders gefragt sind Hausmeisterservices bei Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbevermietern und Eigentümergemeinschaften. Wer einen Bestand an mehreren Liegenschaften betreut, erzielt stabile, planbare Umsätze durch Serviceverträge.

Typische Leistungen im Überblick

Ein Hausmeisterservice kann folgende Leistungen anbieten:

  • Winterdienst: Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen und Parkplätzen
  • Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschneiden, Laubentsorgung
  • Kleinreparaturen: Türen, Schlösser, Leuchten, Sanitär
  • Treppenhausreinigung und Hausordnung
  • Überwachung von Heizungsanlagen und technischen Einrichtungen
  • Mülltonnenbereitstellung und -rückholung
  • Instandhaltungsmeldungen und Handwerkerkoordination
  • Schlüsseldienst und Notfalleinsätze

Voraussetzungen und Genehmigungen

Für die meisten Hausmeisterleistungen benötigen Sie keine besondere Qualifikation oder Zulassung – eine Gewerbeanmeldung genügt. Sobald Sie jedoch in zulassungspflichtige Handwerksbereiche vordringen (z. B. Elektroinstallation, Gasinstallation), benötigen Sie entsprechende Fachkunde oder müssen Subunternehmer einsetzen.

Für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen gelten kommunale Verkehrssicherungspflichten: Haftungsrechtlich übernehmen Sie als Dienstleister die Verkehrssicherungspflicht vom Grundstückseigentümer. Eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung ist daher essenziell.

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Betriebshaftpflichtversicherung (auch für Winterdienst)
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Ggf. Qualifikationsnachweise für handwerkliche Tätigkeiten
  • Fuhrpark und Fahrzeugversicherung

Tipp

Professionelle Geschäftsadresse in München mieten

Mit einer Geschäftsadresse in München trennen Sie Privat- und Geschäftsadresse – ideal für Gründer, Selbstständige und Remote-Teams. Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag möglich. Ab 29,95 €/Monat.

Jetzt Anbieter vergleichen

Gründungsschritte

So starten Sie Ihren Hausmeisterservice:

  • 1. Leistungsportfolio festlegen: Was bieten Sie an, was nicht?
  • 2. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • 3. Betriebshaftpflicht und ggf. Fahrzeugversicherung abschließen
  • 4. Fahrzeug und Grundausstattung an Werkzeug beschaffen
  • 5. Preisliste und Servicevertragsmuster erstellen
  • 6. Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer direkt ansprechen
  • 7. Website und Google-Business-Profil einrichten
  • 8. Bei Wachstum: Mitarbeiter einstellen und anmelden

Startkosten und Ausrüstung

Der Einstieg in den Hausmeisterservice ist kostengünstig möglich, da viele Grundwerkzeuge bereits vorhanden sein können. Die wichtigste Anschaffung ist ein zuverlässiges Fahrzeug.

  • Transporter oder Kastenwagen (gebraucht): 8.000–15.000 €
  • Werkzeuggrundausstattung (Bohrmaschine, Werkzeugkoffer): 500–1.500 €
  • Gartengeräte (Rasenmäher, Heckenschere, Laubbläser): 500–2.000 €
  • Winterdienstausrüstung (Schneeschieber, Streuwagen, Salz): 300–800 €
  • Betriebshaftpflichtversicherung: ca. 300–700 € jährlich
  • Arbeitskleidung mit Logo: 200–500 €

Preismodelle und Serviceverträge

Der größte Hebel für stabile Einnahmen sind langfristige Serviceverträge mit Hausverwaltungen. Statt Einzelaufträge zu akquirieren, betreuen Sie eine Liegenschaft ganzjährig gegen eine monatliche Pauschale. Typische Jahrespauschalen je Wohneinheit liegen bei 100 bis 300 Euro, je nach Leistungsumfang.

Für Einzelleistungen berechnen Sie Stundensätze von 35 bis 65 Euro netto. Winterdiensteinsätze außerhalb der Regelzeiten (nachts, Wochenende, Feiertage) können mit Zuschlägen abgerechnet werden.

Weitere Artikel